Indirekte Testpflicht für Teilnahme
an Präsenzunterricht
Indirekte Testpflicht bedeutet, dass ein negatives Testergebnis benötigt wird, um am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung teilnehmen zu können.
Voraussetzung für eine Selbsttestung ist eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
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